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Reiserücktrittskosten-Versicherung
Versichert sind
die dem
Versicherungsnehmer bei Nichtantritt vertraglich geschuldeten
Stornokosten
aus folgenden Gründen:
Tod,
schwerer Unfall, unerwartet schwerer Krankheit der versicherten Person,
deren
Lebenspartner
und deren Angehörigen, Impfunverträglichkeit,
Schwangerschaft
einer
Versicherten;
erheblicher Schaden, am Eigentum der versicherten Personen infolge von:
Feuer,
vorsätzlicher Straftat eines Dritten, höhere Gewalt
sowie nicht
vorhersehbarer
Arbeitslosigkeit.
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Reiseabbruch-Versicherung
bei
Abbruch der Reise aus den oben genannten Gründen sind die
zusätzlich entstehenden Rückreisekosten versichert.
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Kautions-Versicherung
Versicherungsschutz
besteht für die im Mietvertrag vereinbarte Kaution
für einen
während der Mietreise eingetretenen Schaden bis zu 1.000,00
Euro,
bei einer Selbstbeteiligung von 250,00 Euro der regulären
Kaution (ohne Zubehör)..
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Mietausfall-Versicherung
Versichert
sind
Haftpflichtansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen
Mietausfall durch einen durch die versicherte Person verursachten
Schaden bis zu einem Betrag von maximal 10.000,00 Euro.
Eine private Haftpflicht haftet grundsätzlich nicht
für
angemietete Objekte.
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Inhalts-Versicherung
Versichert
ist
das
persönliche Reisegepäck, Haushaltzubehör
sowie lose,
nicht fest eingebaute Teile bis zu einer Versicherungssumme
von
8000,00 Euro. Für Radio, TV- Foto- und Film/Videokamera gilt
eine
Höchstentschädigungsgrenze von 2.500,00 Euro.
Zusätzlich
gilt Versicherungsschutz für Computer, Mobiltelefone, Funk-,
Fax-
und Telefongeräte, Fahrräder und sonstige
Sportgeräte
bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von 3.000,00
Euro.